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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geschäftsbedingungen der Hengststation Heiner Rohmann
Unsere Deckstation ist als Besamungsstation nach den EU-Richtlinien anerkannt.
Alle Stuteneigentümer, die unsere Hengste benutzen, erkennen nachstehende Bedingungen an. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Privathengsthalter.
- Die Decksaison beginnt am 01.01.2010 und endet am 15.08.2010
- Der Frischspermaversand erfolgt auf Kosten des Züchters und muss bis 10:00 Uhr morgens bestellt sein. Die Bestellung kann per Fax, Email oder Telefon erfolgen.
- Bei der Samenbestellung bitten wir folgende Informationen zur Hand zu haben:
- Gewünschter Hengst.
- Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers.
- Angeben zur Stute (Lebensnummer, Name, Alter, Abstammung).
- Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll.
- Genaue Versandanschrift (Tierarzt).
- Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen.
- Die Versandkosten gehen zu Lasten des Züchters / Stutenbesitzers.
- Der Samen-/Transportbehälter ist unbedingt zurückzusenden, ansonsten werden hierfür € 15,00 in Rechnung gestellt.
- Das Deckgeld ist bei der ersten Besamung fällig.
- Tupferprobe, möglichst in der Rosse entnommen, ist erforderlich. Ausgenommen sind zwei- und dreijährige Maidenstuten und Fohlenstuten.
- Für die Unterbringung der Stuten stehen geräumige Gastboxen sowie Weiden am Hause zur Verfügung. Der Tagessatz für Stuten beträgt 7,00 €, für Stuten mit Fohlen 8,00 €. Für Ponystuten € 6,00 für Ponystuten mit Fohlen € 7,00.
- Der Eigentümer der Stute bzw. des Pferdes erklärt sich damit einverstanden, dass bei Bedarf ein Fachtierarzt (Stationstierarzt) zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses für Zweckdienlich hält. Diese Kosten werden durch den Tierarzt in Rechnung gestellt.
- Für Stuten die nicht aufgenommen, bzw. resorbiert haben, wird das halbe bezahlte Deckgeld des Vorjahres angerechnet, sofern bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Stuten die nach dem 01.07.des Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten im Folgejahr volle Deckfreiheit (in der jeweiligen Preisklasse). Bitte beachten Sie auch hier, dass die Tierärztliche Bescheinigung bis zum 01.12. vorliegen muss.
- Eine Besichtigung der Hengste ist nach telefonischer Anmeldung jederzeit möglich.
Haftung
Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Haftungsgrenze umfasst alle Schäden, die während der Einstellung der Stuten und der Zuführung der Stuten zu den Hengsten entstehen können.
Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht.
Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (833,834 BGB) hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hengsthalters, auch bei gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüchen aus dieser Geschäftsverbindung.
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